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BGH, 03.06.1953 - 4 StR 89/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 03.06.1953 - 4 StR 89/53
Der Tätervorsatz muss vielmehr sämtliche Teilakte der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfasst haben; der Gesamterfolg muss durch wiederholte gleichartige Betätigungen dieses Gesamtvorsatzes stückweise verwirklicht worden sein (BGHSt 1, 313). - RG, 18.07.1938 - 2 D 301/38
Daß eine Eisenbahnschranke offensteht, befreit den Kraftfahrer, der den …
Auszug aus BGH, 03.06.1953 - 4 StR 89/53
Gesamtvorsatz und der Wille, gewerbsmässig zu hehlen, können im einzelnen Falle zusammentreffen (RGSt 58, 19; 72, 286). - RG, 27.11.1923 - IV 398/23
Wird die Annahme gewerbsmäßiger Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die …
Auszug aus BGH, 03.06.1953 - 4 StR 89/53
Gesamtvorsatz und der Wille, gewerbsmässig zu hehlen, können im einzelnen Falle zusammentreffen (RGSt 58, 19; 72, 286).